Aktuelle Meldungen

Begleitung des Obergünzburger Faschingsumzuges gesucht

Die Faschingsumzüge werden im jährlichen Wechsel von Obergünzburger Vereinen begleitet und überwacht. Es werden ca. 10 Personen benötigt, die die Zugnummernausgabe übernehmen und den Umzug begleiten und im Anschluss den Müll wieder einsammeln. Der Verein erhält dafür einen Betrag von 1.000 EUR für die Vereinskasse. Die Begleitung kann auch von einer Familie oder sonstigen Gruppierung (alle volljährig) übernommen werden, es muss kein Verein sein.

Für die Faschingsumzüge 2027 am Faschingssonntag, den 07. Februar 2027 und Rosenmontag, den 08. Februar 2027 können sich interessierte Vereine oder Gruppierungen ab sofort schriftlich beim Markt Obergünzburg bewerben. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Frau Mahler unter der Telefonnummer 08372 92 00 20.

Markt Obergünzburg

Siegerehrung des Stadtradelns

Das ORGA-Team möchte gerne „DANKE“ sagen und lädt alle Radlerinnen und Radler zur Siegerehrung des Stadtradelns ein. Die Siegerehrung findet statt:

  • Freitag, den 24. Juli 2026 um 14.00 Uhr
  • Dauer ca. eine Stunde
  • Auf dem Vorplatz der Kirche (bei schlechtem Wetter im Heimatmuseum)

Übungen der Bundeswehr

Eine Einheit der Bundeswehr führt vom 27.07.2026 bis 30.07.2026 eine Übung durch. Die Übung findet auch nachts statt. Der Übungsraum erstreckt sich u. a. auf das Gebiet des Marktes Obergünzburg und der Gemeinden Günzach und Untrasried.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Dokument: 

Bekanntmachung zur Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg hat in ihrer Sitzung vom 10.06.2026 die Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft beschlossen. Die Satzung tritt am 01.05.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 20.05.2020 außer Kraft. 

Folgende Dokumente zur Einsicht:

Hinweise an alle Bürgerinnen und Bürger zum Parken im Ortsgebiet

Wir möchten alle Bürger*innen und auch Besucher*innen darauf hinweisen, dass das Parken in Straßen nicht erlaubt ist, wenn dadurch eine Restfahrbahnbreite von weniger als 3,05 Metern verbleibt, sowie im Bereich von Kreuzungen und vor Grundstücksein- und ausfahrten. Dies ist keine bloße Empfehlung, sondern ergibt sich aus geltendem Verkehrsrecht. 

Weitere Infos finden Sie hier!

Kontakt

Rathaus Obergünzburg

Marktplatz 1
87634 Obergünzburg
Tel: 08372 92 00 -0

Wichtige Durchwahlen (08372 92 00 -):
- Melde- & Passamt -11, -16 oder -41
- Standesamt & Friedhof -12
- Sozialamt -13
- Kasse -14 oder -18
- Steueramt -23 oder -26
- Gewerbeamt -41 oder -20
- Bauamt -31 oder -33
- Bürgermeister -30
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.00–12.00 Uhr
Mo 14.00–15.30 Uhr
Do 14.00–18.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Rathaus an folgenden Tagen geschlossen:
- Do 24.12.2026
- Do 31.12.2026