Die Gemeindeverwaltung weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen für die bevorstehende Kommunalwahl in Bayern erst ab dem 16. Februar versendet werden können. Ein früherer Versand ist landesweit nicht möglich, da die Wahlunterlagen aus organisatorischen und rechtlichen Gründen erst ab diesem Zeitpunkt zentral freigegeben werden dürfen.
Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, können den entsprechenden Antrag bereits vor dem 16. Februar stellen. Die Unterlagen werden dann ab dem genannten Datum automatisch verschickt.
Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis und empfiehlt, den Antrag auf Briefwahl rechtzeitig zu stellen, um eine reibungslose Zustellung und Rücksendung der Wahlunterlagen sicherzustellen.
Zur Beantragung klicken Sie bitte HIER.