Aktuelle Meldungen

Gemeindekasse am 23.10.2025 geschlossen

Die Gemeindekasse der Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg ist am Donnerstag, den 23. Oktober 2025 ganztägig wegen einer internen Mitarbeiterschulung geschlossen.

Planen Sie diesen Schließtag bitte bzgl. Ihrer Behördengänge ein. Alle anderen Abteilungen sind an diesem Tag nach derzeitigem Stand geöffnet. 

Ihre Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg

Blutspende am 16.10.2025

Stellenanzeigen

Die Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg sucht:

  • zum 1. September 2026 einen Auszubildenden zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)


Der Markt Obergünzburg sucht:

  • einen Erzieher (m/w/d) oder Kinderpfleger (m/w/d) in Teilzeit oder Vollzeit für den Kindergarten „Die kleinen Strolche“
  • einen Mitarbeiter als Reinigungskraft (m,w,d) für die Reinigung des Hirschsaals, der Toilettenanlagen und des Flurbereichs im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung


Weitere Informationen sind hier zu finden.

Umtausch des EU-Scheckkartenführerscheines

Alle Führerscheininhaberinnen und -inhaber deren bisheriger EU-Scheckkartenführerschein in der Zeit vom 01.01.1999 bis 31.12.2001 ausgestellt wurde, sind verpflichtet, diesen bis spätestens 19.01.2026 in den neuen EU-Scheckkartenführerschein umzutauschen.

Das Datum der Ausstellung sehen Sie auf der Vorderseite des Führerscheins unter Punkt 4 a. Sie können den Umtauschantrag im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg, I. Stock, Zi.Nr. 103, Marktplatz 1, 87634 Obergünzburg stellen. Buchen Sie hierzu online einen Termin oder telefonisch über die 08372 92 00 0. Bedenken Sie bitte, dass die Herstellung der neuen Fahrerlaubnis beim Landratsamt Ostallgäu noch weitere sechs Wochen in Anspruch nehmen kann.

Zum Termin sind folgende Unterlagen mitzubringen

  • 1 neues biometrisches Lichtbild
  • Ihren gültigen Personalausweis
  • Ihren bisherigen Führerschein

Ihr Bürgerbüro Obergünzburg

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen. Hier der Kontakt: Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg – Einwohnermeldeamt – Zi.Nr. 103, Marktplatz 1, 87634 Obergünzburg, Tel. 08372 92 00 11, Fax. 08372 92 00 17, E-Mail: ewo(at)oberguenzburg.de 

Kontakt

Rathaus Obergünzburg

Marktplatz 1
87634 Obergünzburg
Tel: 08372 92 00 0
Fax: 08372 92 00 40

Wichtige Durchwahlen:
- Melde- & Passamt -11, -16 oder -41
- Standesamt & Friedhof -12
- Sozialamt -13
- Kasse -14
- Steueramt -23 oder -26
- Gewerbeamt -41 oder -20
- Bauamt -31 oder -33
- Bürgermeister -30
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.00–12.00 Uhr
Mo 14.00–15.30 Uhr
Do 14.00–18.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Rathaus an folgenden Tagen geschlossen:
- Mi 24.12.2025
- Mi 31.12.2025